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   FG Rheinland-Pfalz, 08.04.1997 - 2 K 2794/95   

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https://dejure.org/1997,35894
FG Rheinland-Pfalz, 08.04.1997 - 2 K 2794/95 (https://dejure.org/1997,35894)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.04.1997 - 2 K 2794/95 (https://dejure.org/1997,35894)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. April 1997 - 2 K 2794/95 (https://dejure.org/1997,35894)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.04.1997 - 2 K 2794/95
    Gegen den Vermögensteuerbescheid haben die Kläger unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 - 2 BvL 37/91 (BStBl II 1995, 655) - Einspruch eingelegt, der ohne Erfolg blieb (Einspruchsentscheidung vom 07. November 1995).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Tenor seiner Entscheidung vom 22. Juni 1995 (a.a.O.), der die (bloße) Unvereinbarkeit von § 10 Nr. 1 des Vermögensteuergesetzes mit Artikel 3 Abs. 1 GG festgestellt hat, unter Nr. 2 Satz 2: ausgesprochen, daß das bisherige Recht, soweit der Gesetzgeber nicht vorher tätig geworden ist, längstens weiterhin bis zum 31. Dezember 1996 anwendbar ist.

    Soweit der Kläger darüber hinaus vorgebracht hat, er sei als Freiberufler mit seiner privat aufgebauten Altersversorgung bereits auf den 01. Januar 1994 durch eine unzureichende Freistellung des Vermögens durch Wegfall des Freibetrags nach § 117 a BewG und die nicht ausreichende Erhöhung des Freibetrags nach § 6 Abs. 3 Vermögensteuergesetz im Vergleich zu Arbeitnehmern mit kollektiven Altersversorungsansprüchen konfiskatorisch belastet, beruft er sich auf die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 22. Juni 1995 (a.a.O.) auch herausgestellte Frage der sich aus Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz abzuleitenden verfassungsrechtlichen Belastungsgrenze.

  • BFH, 11.09.1996 - II B 32/96

    Verfassungsmäßigkeit der Vermögensteuer für 1995 und 1996

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.04.1997 - 2 K 2794/95
    Selbst wenn im Streitfall eine Verletzung dieses Grundsatzes vorliegen sollte, können daraus für den angefochtenen Bescheid - wie ausgeführt - keine Konsequenzen gezogen werden, weil, das Verfassungsgericht die Anwendbarkeit des Vermögensteuergesetzes für das zum Zeitpunkt seiner Entscheidung laufende und für das folgende Kalenderjahr hat bestehen lassen (vgl. BFH-Beschluß vom 11. September 1996 II B 32/96 , BFH/NV 1997, S. 270, gegen den die Verfassungsbeschwerde nach dem Bundesverfassungsgericht-Beschluß vom 12. Februar 1997 1 BvR 150/97 nicht zur Entscheidung angenommen wurde).
  • BVerfG, 12.02.1997 - 1 BvR 150/97
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.04.1997 - 2 K 2794/95
    Selbst wenn im Streitfall eine Verletzung dieses Grundsatzes vorliegen sollte, können daraus für den angefochtenen Bescheid - wie ausgeführt - keine Konsequenzen gezogen werden, weil, das Verfassungsgericht die Anwendbarkeit des Vermögensteuergesetzes für das zum Zeitpunkt seiner Entscheidung laufende und für das folgende Kalenderjahr hat bestehen lassen (vgl. BFH-Beschluß vom 11. September 1996 II B 32/96 , BFH/NV 1997, S. 270, gegen den die Verfassungsbeschwerde nach dem Bundesverfassungsgericht-Beschluß vom 12. Februar 1997 1 BvR 150/97 nicht zur Entscheidung angenommen wurde).
  • FG Rheinland-Pfalz, 27.05.1997 - 2 K 2755/96
    Kein Grund hierfür sind insbesondere die von den Klägern angeführten durch die ASU angestrengten Musterverfahren vor einigen Finanzgerichten, zumal der erkennende Senat selbst bereits in einem dem Prozeßbevollmächtigten der Kläger bekannten "Musterverfahren" über die Frage entschieden hat, ob für vor dem 31. Dezember 1996 ergangene Vermögensteuerbescheide das Vermögensteuergesetz weitergegolten hat (Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 08. April 1997, 2 K 2794/95).
  • FG Rheinland-Pfalz, 27.05.1997 - 2 K 2756/96
    Kein Grund hierfür sind insbesondere die von den Klägern angeführten durch die ASU angestrengten Musterverfahren vor einigen Finanzgerichten, zumal der erkennende Senat selbst bereits in einem dem Prozeßbevollmächtigten der Kläger bekannten "Musterverfahren" über die Frage entschieden hat, ob für vor dem 31. Dezember 1996 ergangene Vermögensteuerbescheide das Vermögensteuergesetz weitergegolten hat (Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 08. April 1997, 2 K 2794/95).
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